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   BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89   

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BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89 (https://dejure.org/1990,877)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 3 C 5.89 (https://dejure.org/1990,877)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 3 C 5.89 (https://dejure.org/1990,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Milchproduktion - Besondere Referenzmenge - Kuhplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MGVO § 6 Abs. 4, Abs. 5
    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzugen für die Geltendmachung einer besonderen Referenzmenge nach § 6 MGVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 63
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89
    Hierbei handelt es sich um die typische, mit einer gewissen Härte verbundene, jedoch verfassungsrechtlich hinnehmbare Folge einer Stichtagsregelung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der Nachweis des schutzwürdigen Planzieles auch dann § 6 Abs. 5 - und nicht Abs. 4 - MGVO zu entnehmen, wenn innerhalb der Stichtage zwar eine Baugenehmigung erteilt worden ist, sich aber weder aus dieser noch aus den ihr zugrundeliegenden Unterlagen die Zahl der geplanten Kuhplätze ergibt (vgl. Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 in BVerwGE 79, 171, 178 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3 sowie BVerwG 3 C 54.87 in Buchholz 451.512 Nr. 5 -).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 54.87

    Abgaben unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der Nachweis des schutzwürdigen Planzieles auch dann § 6 Abs. 5 - und nicht Abs. 4 - MGVO zu entnehmen, wenn innerhalb der Stichtage zwar eine Baugenehmigung erteilt worden ist, sich aber weder aus dieser noch aus den ihr zugrundeliegenden Unterlagen die Zahl der geplanten Kuhplätze ergibt (vgl. Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 in BVerwGE 79, 171, 178 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3 sowie BVerwG 3 C 54.87 in Buchholz 451.512 Nr. 5 -).
  • BVerwG, 13.02.1990 - 3 C 27.87

    Berücksichtigung ausschließlich der im Betriebsentwicklungsplan ausgewiesenen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89
    Die Beschränkung auf urkundliche Nachweise ist in besonderer Weise geeignet, den Beweiserhebungsaufwand in Grenzen zu halten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 1990 - BVerwG 3 C 27.87 -).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 36.93

    Gewährung einer besonderen Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Das Berufungsgericht hat den Inhalt des § 6 Abs. 4 verkannt, wenn es in ausdrücklicher Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 MGV Nr. 30) meint, daß die im Zusammenhang der Investitionsplanung bestehende Absicht des Milcherzeugers, die Kuhplätze im Altstall weiter nutzen zu wollen, auch noch dadurch nachgewiesen werden könne, daß der Milcherzeuger im Zeitpunkt des Inkrafttretens der MGV bzw. vor dem 1. August 1984 dort Kühe aufgestaut habe.

    In diesem Fall sind Kuhplätze im Altstall in analoger Anwendung des § 6 Abs. 5 MGV der Zahl der sich aus den Unterlagen ergebenden Kuhplätze hinzuzurechnen, wenn auf ihnen in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Fertigstellung der in § 6 Abs. 4 MGV geregelten Baumaßnahme Milchkühe aufgestaut waren (Urteil des Senats vom 13. Dezember 1990 a.a.O., sowie Urteil vom 20. Januar 1992 - BVerwG 3 C 41.89 in Buchholz a.a.O. Nr. 48 und Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 11.90 in Buchholz a.a.O. Nr. 62).

    Auf die insoweit bestehende Manipulationsgefahr hat der Senat bereits in der grundlegenden Entscheidung vom 13. Dezember 1990 a.a.O. hingewiesen und dargelegt, daß den sich unmittelbar aus den Unterlagen ergebenden Kuhplätzen in analoger Anwendung des § 6 Abs. 5 MGV diejenigen des Altstalles hinzuzuzählen sind, auf denen zur maßgeblichen Zeit Milchkühe aufgestaut waren.

    Ein solcher Zeitpunkt ist mit der Verfügbarkeit der geplanten Stallkapazität gegeben." (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1990 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.1993 - 3 L 124/90

    Landwirtschaft; Milcherzeugung; Milchquote; Anerkennung der

    Diese Rechtsauffassung des Senats hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Dezember 1990 (BVerwG 3 C 33.90 ) bestätigt (vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 13.12.1990 - BVerwG 3 C 5.89 -, Buchholz 451.512 Nr. 30 = RdL 1991, 106 = NVwZ-RR 1992, 63;.

    Zum Nachweis dafür hat der Senat subjektive Absichtserklärungen des Milcherzeugers nicht genügen lassen, sondern entsprechend den allgemeinen Beweisanforderungen in § 6 Abs. 2 bis 4 MGV - worauf auch das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 13. Dezember 1990 (BVerwG 3 C 33.90 u. BVerwG 3 C 5.89 - aaO) hinweist - verlangt, daß der Wille des Milcherzeugers, die Kuhplätze in der bisherigen Weise als Milchviehplätze weiter nutzen zu wollen, anhand der objektiven tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse den Grad der Offenkundigkeit erreicht hat.

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.1990 - aaO) sind, wenn den Bauunterlagen bezüglich der mit dem Altstall verfolgten Absicht nicht zu entnehmen ist, analog § 6 Abs. 5 MGV diejenigen Kuhplätze des Altstalles hinzuzählen, auf denen zur maßgeblichen Zeit Kühe aufgestallt waren.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 13. Dezember 1990 (BVerwG 3 C 5.89 aaO) ausgeführt:.

  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 33.90

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzungen für die Anerkennung einer abweichenden

    - Wie BVerwG 3 C 5.89 -.

    Hierzu hat der Senat in seinem heute in anderer Sache ergangenen Urteil - BVerwG 3 C 5.89 - nähere Ausführungen gemacht.

  • BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 17.93

    Zurückverweisung zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung der Sache -

    Ist den behördlichen Bauunterlagen nichts darüber zu entnehmen, welche Pläne der Bauherr mit seinem Altstall verfolgte, so führt dieser Umstand allein jedenfalls dann noch nicht zur Nichtberücksichtigung der Kuhplätze im Altstall, wenn in den Bauunterlagen Angaben zum Altstall nicht erwartet werden konnten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - , vom 20. Januar 1992 - BVerwG 3 C 41.89 - und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 11.90 - ).

    In seinem Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - hat der Senat klargestellt, daß es wegen der gebotenen Typisierung nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall Gründe einer frühzeitigen Aufstauung entgegenstanden.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 3 C 41.91

    Höhe der nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) zustehenden Referenzmenge

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der erkennende Senat die Revision gegen das Berufungsurteil wegen Abweichung von den Senatsentscheidungen vom selben Tage (13. Dezember 1990) - BVerwG 3 C 5.89 und 3 C 33.90 - zugelassen.

    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 und BVerwG 3 C 33.90 -, ferner Urteil vom 20. Januar 1992 - BVerwG 3 C 41.89 - und Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 11.90 - ).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei

    Aus derartigen Verzögerungen kann jedenfalls - anders als in den sog. Altstallfällen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 MGV Nr. 30) - nicht darauf geschlossen werden, der Betriebsleiter habe die Milcherzeugung aufgeben wollen.
  • BVerwG, 17.03.1993 - 3 B 141.92

    Berechtigung des Gerichts, Nachweismöglichkeiten durch Sachverständigengutachten

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind in den Fällen, in denen den behördlichen Bauunterlagen nichts darüber zu entnehmen ist, welche Pläne der Milcherzeuger mit dem Altstall verfolgte, Kuhplätze im Altstall der Zahl der sich aus den Unterlagen ergebenden Kuhplätze nur hinzuzurechnen, wenn auf ihnen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Fertigstellung der in § 6 Abs. 4 MGV geregelten Baumaßnahme Milchkühe aufgestaut waren (§ 6 Abs. 5 MGV analog; Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30 = RdL 1991, 106 und BVerwG 3 C 33.90 sowie Urteile vom 20. Januar 1992 - BVerwG 3 C 41.89 - RdL 1992, 101 = NVwZ-RR 1992, 412 [BVerwG 20.01.1992 - 3 C 41/89] und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 11.90 -).

    Entschieden ist insbesondere, daß es wegen der gebotenen Typisierung nicht darauf ankommen kann, ob im Einzelfall Gründe einer frühzeitigen Aufstallung entgegenstanden; es handelt sich hierbei um die typische, mit einer gewissen Härte verbundene, jedoch verfassungsrechtlich hinnehmbare Folge einer Stichtagsregelung (Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 11.90

    Bestimmung der Anzahl von Kuhplätzen bei Bemessung der Referenzmenge -

    Wohl aber steht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats fest, daß Plätze im Altstall der Zahl der sich im Falle des § 6 Abs. 3 aus den Bewilligungsunterlagen, im Falle des § 6 Abs. 4 aus den Baugenehmigungsunterlagen ergebenden Kuhplätze hinzugezählt werden dürfen, wenn und soweit auf ihnen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Fertigstellung der Baumaßnahme Milchkühe aufgestaut waren (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30 = RdL 1991, 106 und BVerwG 3 C 33.90 sowie Urteil vom 20. Januar 1992 - BVerwG 3 C 41.89 - RdL 1992, 101 = NVwZ-RR 1992, 412 [BVerwG 20.01.1992 - 3 C 41/89] ).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 88.88

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei entscheidungserheblichen Umständen - Verhältnis

    Auf die Rechtsprechung des Senats zur Divergenz zwischen Bewilligungsunterlagen und tatsächlich erstelltem Objekt (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 81.87 - BVerwGE 81, 68 = Buchholz 451.512 Nr. 16 und Urteil vom 13. Februar 1992 - BVerwG 3 C 42.89 - RdL 1992, 100) und zur Altstallproblematik (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 - Buchholz 451.512 Nr. 30, vom 20. Januar 1992 - BVerwG 3 C 41.89 - Buchholz 451.512 Nr. 48 und vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 11.90 -) wird hingewiesen.
  • BVerwG, 07.06.1991 - 3 B 31.91

    Fragen im Zusammenhang mit der Hinzurechnung von neu errichteten Stallplätzen für

    Das angefochtene Urteil weicht - wie die Beschwerdeführerin dargelegt hat (§ 133 Abs. 3 VwGO n.F.) - von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 und BVerwG 3 C 33.90 - ab.
  • BVerwG, 19.08.1993 - 3 C 17.91

    Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge nach der

  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 37.90

    Anspruch eines Landwirts auf Zuerkennung einer höheren als der zugebilligten

  • BVerwG, 20.01.1992 - 3 C 41.89

    Milchproduktion - Kuhplätze

  • BVerwG, 27.04.1994 - 3 B 8.94

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision aufgrund von Abweichung von der

  • BVerwG, 25.11.1992 - 3 C 31.90

    Erreichen einer Baugenehmigung für die Errichtung einer weiteren Stallfläche -

  • BVerwG, 05.01.1993 - 3 C 25.88

    Streit über eine Zielmengenberechnung - Vornahme einer Baumaßnahme zur Erhöhung

  • BVerwG, 25.09.1992 - 3 B 27.92

    Änderung in der beabsichtigten Nutzung eines Altstalles nach Erteilung der

  • BVerwG, 12.06.1992 - 3 B 66.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.10.1991 - 3 B 72.91

    Voraussetzungen der Berücksichtigungsfähigkeit von Altstallplätzen

  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 B 13.93

    Unzulässigkeit einer Aufstauung von Milchkühen nach Fertigstellung einer

  • BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 5.94

    Anerkennung von Altstallplätzen - Milchkühe - Unterbringung in neuem Stall

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 88.90

    Unterlagen - Bauantrag - Bauvorlagen - Baugenehmigung - Baugenehmigungsunterlagen

  • BVerwG, 30.07.1992 - 3 C 70.88

    Zielmenge der Milchproduktion bezüglich der sich unmittelbar aus den Unterlagen

  • BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 16.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund

  • BVerwG, 09.06.1993 - 3 B 135.92

    Fertigstellung eines neuen Kuhstalles und Belegung des Altstalls - Berechnung von

  • BVerwG, 29.07.1991 - 3 B 66.91

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einer grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 20.02.1991 - 3 B 99.90

    Erörterung zulässsiger Nachweismöglichkeiten für die Zahl der Kuhplätze

  • BVerwG, 28.01.1994 - 3 B 50.93

    Revisionsgerichtliche Ausführungen zur Haltung eines Milchviehbestandes nach

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